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Gerichtliche Akteneinsicht für Berechtigte ab sofort auch online möglich

Justizministerium begrüßt Vereinfachung bei Verfahrensabwicklung als richtungsweisenden Schritt im E-Government-Umfeld - Justizminister Böhmdorfer lobt konstruktive Zusammenarbeit mit Kooperationspart nern

Als richtungsweisenden Schritt im Umfeld von E-Government bezeichnet Justizmi nister Dieter Böhmdorfer die neu angekündigte gerichtliche Akten einsicht. Da mit können erstmals Unternehmen und Bürger über ihre zu gangsberechtigten Vertreter online Akteneinsicht nehmen. Beispielsweise er halten Parteien, gegen die ein Gerichts verfahren anhängig ist, bereits ab Mitte Jänner über ihre im Gerichtsakt ausgewie senen Parteienvertreter online Einsicht in Falldaten. Möglich ist das derzeit für Zivil- und Exekutions verfahren, die den Hauptanteil der gerichtlichen Verfahren ausmachen.

Die Partner des Gemeinschaftsprojektes "Gerichtliche Akteneinsicht online"
- das Bundesministerium für Justiz, die von ihm beauftragten Telekommunika tions dienstleister sowie der österreichische Rechtsanwaltskammertag - betonen die Bedeutung des Tools. Für Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwalts kam mertages, stellt die Vereinfachung des Zugangs zu den Gerichts akten einen weite ren Schritt in Richtung E-Government dar. "Diese Maß nahme ist sicher, schnell und zeitgemäß. Vor allem ermöglicht sie besseren Ser vice für unsere Klienten. Der Rechtsanwalt kommt durch die Online-Akteneinsicht praktisch jederzeit - auch außerhalb der Gerichtszeiten - zu wichtigen und für seine Klienten relevan ten Informationen."

Aber auch Unternehmensberater haben die Möglichkeit den neuen Dienst zu nutzen - grundsätzlich können alle Parteien und Parteienvertreter, die am Online-Verkehr mit Gerichten teilnehmen, die Akten auch online einsehen.

Friedrich Bock, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie (kurz UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich freut sich, dass das Justizministerium bei der Beauftragung und Vertrieb des Dienstes auf UBIT-Mitglieder setzt: "Das beweist uns, dass Mitglieder unse res Fach verbandes, besonders aber unsere E-Government-Experts-Group, von der öffentlichen Verwaltung als kompetentester Partner für neue Projekte angese hen wird."

Etwaigen Datenschutzbedenken nimmt Bock den Wind aus den Segeln: "Es ist durch ein doppeltes Identitätsprüfungsverfahren sichergestellt, dass der Abruf von Falldaten ausschließlich den dafür jeweils Berechtigten möglich ist - und auch diese erhalten nur jene Fälle angezeigt, in denen sie Parteienvertreter sind."

Bundesminister Böhmdorfer betont den richtungsweisenden E-Government-As pekt: "Dass Österreich im elektronischer Rechtsverkehr weltweit führend ist, wurde uns bereits durch den E-Gov-Award der EU-Kommission bestätigt. Wir sind sicher, mit der E-Akteneinsicht unsere Vorrangstellung weiter aus bauen zu können."

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
Presseabteilung
FV Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT)
Dr. Dieter Grohmann
Tel.: (++43-1) 0590 900-3539
wko.at/Presse

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