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„Mein Recht ist kostbar“: Neues Service der österreichischen Rechtsanwälte

Die österreichischen Rechtsanwälte stellen eine neue Broschüre vor. Diese soll als Hilfeleistung in Honorarfragen dienen.

Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Ihr primäres Ziel ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte ihres Mandanten.

Jedoch herrscht oft Ungewissheit über das Honorar des Rechtsanwalts. Es entstehen Fragen wie „Ist das Erstgespräch nun kostenlos“, „Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung“ und „Wird pauschal oder nach Zeit abgerechnet“. Diese fehlenden Informationen schrecken viele davon ab überhaupt erst eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Daher hat es sich die österreichische Rechtsanwaltschaft zur Aufgabe gemacht den Bürger mit Hilfe einer neuen Broschüre dabei zu unterstützen.

Wer Leistungen eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen will, sollte jedenfalls im Vorfeld mit dem Rechtsanwalt seiner Wahl das Honorar klären. Die Broschüre soll als Hilfeleistung dazu dienen.

Der Schwerpunkt liegt in der Aufklärung über die verschiedenen Arten des Honorars. Es gibt die Möglichkeit des Zeithonorars, des Pauschalhonorars oder der Abrechung nach dem Tarif anhand des Rechtsanwaltstarifgesetzes. Unter Anführung von Fallbeispielen wird aufgezeigt wie eine Verrechnung erfolgen kann. Auch Erklärungen zu wichtigen juristischen Begriffen findet man hier vor.

Abrufbar ist die Broschüre „Mein Recht ist kostbar“ ab sofort unter www.rechtsanwaelte.at (Toolbox).

 

 

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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