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Neuerlassung des Normalkostentarifs (BGBl II 245/2014)

Aufgrund der Änderungen des Vollzugsgebührengesetzes im Rahmen der Exekutionsordnungs-Novelle 2014 (BGBl I 69/2014) wurde die Verordnung über den Normalkostentarif neu erlassen(BGBl II 245/2014).

Der neue Tarif ist mit 1. Oktober 2014 in Kraft getreten und auf Leistungen von Rechtsanwälten anzuwenden, die nach dem 30. September 2014 bewirkt werden.  

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