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ÖRAK: Einrichtung von Sonderbehörden zur Korruptionsbekämpfung führt zu zusätzlichen Problemen

Benn-Ibler: „Unter dem Strich bleiben schwere Überwachbarkeit, Reibungsverluste und erhöhte Bürokratie!“

Ebenso wie in seiner ablehnenden Stellungnahme hinsichtlich der Errichtung einer eigenen Antikorruptions-Staatsanwaltschaft äußert sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag auch zum aktuellen Entwurf des Innenministeriums über die Einrichtung eines eigenen Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung betont kritisch. Hauptgrund für die ablehnende Haltung der Rechtsanwälte ist die offenkundige Nichtbeachtung der weitreichenden Folgen, die eine Schaffung solcher Sonderbehörden mit sich bringt.

„Schon die Vergangenheit lehrt uns, dass gerade die Errichtung solcher eigenständig agierenden Einheiten eine Reihe von Gefahrenquellen mit sich bringt“, so ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler, der vor allem die schwere Überwachbarkeit einer solchen gesonderten Einrichtung in den Mittelpunkt seiner Bedenken stellt. Hinzu kommt, dass durch die geplante Zersplitterung der Korruptionsbekämpfung in Sondereinheiten zweier unterschiedlicher Ressorts zusätzliches Konfliktpotenzial und Kompetenzstreitigkeiten vorprogrammiert sind. „Die drohenden Reibungsverluste und der erhöhte bürokratische Aufwand stehen in glattem Widerspruch zu dem Ziel einer effizienten Korruptionsbekämpfung“, meint Benn-Ibler, der die Sinnhaftigkeit solcher Sonderbehörden grundsätzlich anzweifelt. „Das Argument notwendiger Spezialisierungen ist sicherlich keines, das nicht im Rahmen von Abteilungen bestehender Sicherheitsbehörden wahrgenommen werden kann.“

Auch die im Entwurf vorgesehene Einrichtung einer anonymen Meldestelle ist nach Ansicht der Rechtsanwaltschaft problematisch. Bedenkt man, dass ja bereits bisher anonymen Hinweisen in erforderlicher Weise nachgegangen wurde, stellt sich die Frage, ob eine Meldestelle im Rahmen einer eigenen Internetseite einer Verbesserung der anonymisierten Kommunikation tatsächlich zuträglich ist. „Angesichts der Fragwürdigkeit von Qualitätsstandards bei via Internet versandten Mitteilungen ist dies eher anzuzweifeln“, zweifelt Benn-Ibler an dieser Vorstellung.

„Ob die geplanten Maßnahmen tatsächlich im Sinne einer nach gesteigerter Effizienz ausgerichteten Korruptionsbekämpfung und –prävention sind, ist angesichts des vorliegenden Entwurfes mehr als fraglich“, fasst der ÖRAK-Präsident die Kritik der Rechtsanwaltschaft im Rahmen ihrer von RA Dr. Armenak Utudjian vorbereiteten Stellungnahme zusammen.

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Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk.,
Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at

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