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ÖRAK präsentiert Tätigkeitsbericht 2017

Anlässlich des Anwaltstages in Graz veröffentlicht der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) seinen diesjährigen Tätigkeitsbericht. Dabei handelt es sich um eine Leistungs- und Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte und ihrer Standesvertretung. Dieser Bericht veranschaulicht in umfassender Weise, was die Rechtsanwaltschaft zur Rechtsstaatlichkeit in Österreich und Europa beiträgt.

Unentgeltliche Beratung und Vertretung von 40.000 Bürgern

Im Jahr 2016 erfolgten insgesamt 20.419 Bestellungen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern. Der Wert, der dabei für die betroffenen Bürger unentgeltlich erbrachten Leistungen, betrug insgesamt rund 40 Millionen Euro. Im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ wurden 2016 über 17.000 Bürger von mehr als 1.000 Rechtsanwälten unentgeltlich beraten. Über den für alle festgenommenen Beschuldigten kostenlos zur Verfügung stehenden und seit 1.1.2017 neu aufgesetzten Verteidigernotruf erfolgten seit Beginn des Jahres 2017 bereits 1.015 Kontaktaufnahmen (Stand August 2017). Insgesamt haben Österreichs Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Jahr 2016 rund 40.000 Bürger unentgeltlich beraten oder vertreten.

Begutachtung von 173 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen

Der Rechtsanwaltsordnung folgend, beobachtet der ÖRAK die Anwendung der Gesetze durch die Behörden und die Justiz und zeigt dabei Missstände und Mängel auf. Auch im Bereich der Gesetzesbegutachtung leisten die österreichischen Rechtsanwälte wertvolle Arbeit. Allein im Berichtszeitraum war der ÖRAK mit 173 Gesetzes- und Verordnungsentwürfen befasst. Speziell im Jahr 2017 wurde der ÖRAK mit einer Reihe wichtiger Gesetzesänderungen, wie zuletzt ua mit dem Sicherheitspaket, konfrontiert. Zum vielfältigen Aufgabenbereich des ÖRAK zählt auch der jährliche Wahrnehmungsbericht.

Informativer Statistikteil

Der Tätigkeitsbericht enthält darüber hinaus einen aufschlussreichen Statistikteil. Diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass der überwiegende Teil der österreichischen Rechtsanwälte in kleineren Kanzleistrukturen tätig ist. In Österreich verfügen nur 12 Kanzleien über 10 oder mehr Partner. Von den per 31.12.2016 in Österreich eingetragen 6.132 Rechtsanwälten sind knapp über 21 Prozent Frauen. Dabei lässt sich feststellen, dass der Frauenanteil seit den 60er Jahren beträchtlich gestiegen ist. Das kontinuierliche Wachstum lässt sich auch darin erblicken, dass unter den per 31.12.2016 registrierten 2.202 Rechtsanwaltsanwärtern der Anteil an Frauen fast 50 Prozent beträgt. 

Den Tätigkeitsbericht 2017 des ÖRAK können Sie online unter http://www.rechtsanwaelte.at/kammer/stellungnahmen/taetigkeitsbericht abrufen.

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