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ÖRAK: „Wer Recht hat, soll auch Kosten ersetzt bekommen“

Statt das Kostenersatzprinzip im Wohnrecht als drohendes Damoklesschwert über den Köpfen der Bürger darzustellen, sollte sinnvolle Aufklärungsarbeit betrieben werden, fordert der österreichische Rechtsanwalts-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler.

"Wer sich bislang im Außerstreitverfahren im Wohnrecht durchsetzte, bekam zwar Recht, musste aber die Kosten selbst tragen. Durch die neue Regelung des Kostenersatzes wird endlich sichergestellt, dass der gewinnenden Partei die Kosten ersetzt werden", so der Präsident der österreichischen Anwaltschaft, Dr. Gerhard Benn-Ibler, und weiter: "Der Kostenersatz ist einer der Grundsätze unserer Rechtsordnung, der Zugang zur Rechtsdurchsetzung wird dadurch nicht gefährdet, sondern gefördert."

Zweifelsohne werde die Neuregelung auch dazu führen, dass jene, die Klagen auf Kosten des Mieterschutzes als "Sport" betrieben haben, weniger werden. Benn-Ibler: "Sowohl Mieter als auch Vermieter werden sich ab jetzt gründlich überlegen, ob sie Ansprüche, die ohnedies auf "wackeligen Beinen" stehen, überhaupt durchsetzen möchten".

Zugleich warnt Benn-Ibler vor dem Austragen parteipolitischer Konflikte auf dem Rücken der Bürger und einer Panikmache, die lediglich auf parteipolitische Kurzzeiterfolge abziele. Mit dem Kostenersatzprinzip werde weder der "Mieterschutz zu Grabe getragen", noch haben wir es mit einer "Kostenfalle zu tun, die zur Abschaffung des freien und gleichen Rechtszugangs" führe. "Diese Schwarz-Weiß-Malerei trägt nur dazu bei, Konsumenten zu verunsichern und schürt Angst, statt die Mündigkeit des Bürgers zu fördern".

Auch der wichtigen sozialpolitischen Komponente wird mit der neuen Regelung Rechnung getragen, stellt der Rechtsanwalts-Präsident klar. Darüber hinaus hat das Gericht die Möglichkeit, die Kosten durch sogenannte Billigkeitserwägungen zu mindern. Die Rechtsanwälte verfügen zudem über ein bestens eingeführtes Instrument, um auch jenen Bürgern, die über kein Finanzpolster verfügen, zu ihrem Recht zu verhelfen. "Wer wenig Geld hat, sich ungerecht behandelt fühlt und sein Recht einfordern möchte, dem steht die Verfahrenshilfe offen", so der österreichische Rechtsanwalts-Präsident. Und diese wurde allein im letzten Jahr 22.000 Mal in ganz Österreich in Anspruch genommen.

In Österreich gibt es 4500 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:

ÖRAK Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Evelyn Thum Tel. 01 / 535 12 75 - 15

PR-Agentur comm:unications Tel. 01/ 315 14 11-0

Fotos elektronisch unter www.rechtsanwaelte.at

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