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ÖRAK zur DSG-Novelle: Datenschutz muss zentrales Anliegen des Gesetzgebers sein

Benn-Ibler: „Das Eintreten der österreichischen Rechtsanwälte für Datenschutz und verantwortungsvollen Umgang mit Daten trägt Früchte!“

Der Umfang der Novelle zeige grundsätzlich die Ernsthaftigkeit und das Engagement mit dem das Bundeskanzleramt an die Neugestaltung des Datenschutzgesetzes herangegangen ist, würdigt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) in seiner von RA Dr. Rainer Knyrim vorbereiteten Stellungnahme den vorliegenden Gesetzesentwurf. Nichtsdestotrotz bedarf es hinsichtlich einiger Eckpunkte wichtiger Nachbesserungen.

In dieser sehr umfangreichen Auseinandersetzung mit dem neuen legistischen Vorhaben der Bundesregierung, streicht ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler insbesondere die Schaffung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten in großen Unternehmen positiv hervor: „Eine solche Maßnahme motiviert auch das Unternehmen selbst, betriebliche Datensicherheit und die Ausgestaltung der Unternehmens-EDV entsprechend ernst zu nehmen und zu fördern. Dies bringt nicht nur sensibleren Umgang mit Daten in der gesamten Unternehmenskultur mit sich, sondern ist heute oft auch unabdingbar mit dem dauerhaften Erfolg, gerade großer Betriebe, verbunden.“

„Als äußerst unerfreulich“, sieht Benn-Ibler hingegen die immer noch bestehende Intransparenz des Verwaltungsstrafverfahrens im Datenschutzrecht: „Es ist längst an der Zeit, die Anzeiger zumindest über den Verfahrensausgang zu informieren“, so der ÖRAK-Präsident, der es darüber hinaus für notwendig erachtet, den Behörden die Verpflichtung aufzuerlegen, entsprechende Statistiken zu führen und zu veröffentlichen. Nur so könne man garantieren, dass die gesetzlichen Neuerungen auch Wirkung haben. „Dass es in Österreich keinerlei statistische Information gibt, ob Datenschutzrecht überhaupt sanktioniert wird, kann nicht das Ende vom Lied sein.“ Hier fordert der ÖRAK eine generalpräventive Information, einerseits um klar zu machen, dass datenschutzwidriges Verhalten kein Kavaliersdelikt ist, andererseits um damit gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass „schwarze Schafe“ im Datenschutzbereich nicht ungeschoren bleiben.

Neben der großflächigen Zustimmung zu den Eckpunkten des Entwurfs, ortet Benn-Ibler aber auch wesentlichen Änderungsbedarf: „Die Einschränkung des Grundrechtes auf Datenschutz auf natürliche Personen lehnt die österreichische Rechtsanwaltschaft entschieden ab. Es erscheint nicht verständlich warum viele Freiberufler, so auch Rechtsanwälte, je nach Form ihres Tätigwerdens als Einzelperson oder aber eingebunden in eine Gesellschaft oder eine Personengemeinschaft, einmal unter diesen Grundrechtsschutz fallen und einmal nicht.“ Diese Stoßrichtung geht auch völlig an der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vorbei, der schon 1980 juristische Personen unter den Schutz des Art. 8 MRK stellte.

„Die Benachteiligung vieler Unternehmensformen kann ich als Präsident des ÖRAK und Vertreter aller Freiberufler in Österreich so nicht akzeptieren, wenngleich ich dem Entwurf viel Positives entnehmen kann“, so Benn-Ibler abschließend.

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk.,
Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at

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