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Österreichische Rechtsanwaltschaft für Fortsetzung der Strafprozessreform

Die österreichischen Rechtsanwälte treten für eine zügige Fortsetzung der Strafprozessreform ein. Die Gleichberechtigung der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft soll zu höherer Qualität der Verfahren und der Urteile führen.

Gefordert werden die Waffengleichheit zwischen Verteidiger und Staatsanwalt und die Herstellung einer Äquidistanz, das heißt einem gleichwertigen Verhältnis zwischen Richter und Rechtsanwalt einerseits und Richter und Staatsanwalt andererseits. Gleiche prozessuale Rechte für alle fördern die Qualität des Verfahrens und der Urteile. „Dazu gehört, dass der Rechtsanwalt ab der ersten Verfolgungshandlung durch die Behörde dem Verdächtigen Beistand leisten kann. Jede verdächtige Person muss das Recht auf einen solchen Beistand haben, bevor sie einvernommen wird“, erklärt Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Das Vorverfahren, wie es ab dem 1. Jänner 2008 gelten wird, erfordert einen aktiven Verteidiger, dem dazu die notwendigen Möglichkeiten geboten werden müssen. Dazu soll insbesondere auch die Möglichkeit der Einbringung einer Verteidigungsschrift gehören.

Eine weitere Forderung betrifft die lückenlose Dokumentation der Hauptverhandlung durch ein Tonbandprotokoll, sodass der Gang der Hauptverhandlung belegbar ist.

Das Rechtsmittelverfahren ist zu reformieren, insbesondere soll es im Schöffengerichtsverfahren eine zweite Tatsacheninstanz und daher eine volle Berufung geben, die den Verteidiger berechtigt das Urteil der Schöffengerichte umfassend zu bekämpfen.

Die Geschworenengerichte sollen laut Rechtsanwaltschaft zwar beibehalten, jedoch unbedingt reformiert werden. Bei der Auswahl der Geschworenen sollten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Mittel zur Hand gegeben werden, die die tatsächliche Unbefangenheit der Geschworenen prüfen, so Benn-Ibler. Die Rechtsbelehrung der Geschworenen hätte in Anwesenheit von Staatsanwalt und Verteidiger zu erfolgen, und im Urteil sollte der Vorsitzende zu den Beratungsergebnissen eine Begründung abgeben.

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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