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Patientenverfügung – über das eigene Schicksal entscheiden

Die kürzlich beschlossene Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über Patientenverfügungen ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg für mehr Patientenrechte. Der Patient selbst kann seine Wünsche festlegen und regeln, welche Behandlungen er im Notfall ablehnt. Die Patientenverfügung muss, um verbindlich zu sein, nach umfassender ärztlicher Aufklärung schriftlich vor einem Rechtsanwalt, Notar oder der Patientenanwaltschaft abgegeben werden. Aktive Sterbehilfe ist nach wie vor verboten.

Ist der Patient nicht mehr in der Lage selbst mitzuteilen, ob er eine Behandlung eingehen will oder nicht, kann mit einer schriftlichen Patientenverfügung vorgesorgt werden. Hierbei wird der Wille des Patienten klar festgelegt. Diese Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt, hat erst dann Gültigkeit wenn sie nach einer umfassenden ärztlichen Aufklärung schriftlich vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen abgelegt wird. Sie gilt dann für den Zeitraum von fünf Jahren. Spätestens nach Ablauf dieser fünf Jahre muss die Patientenverfügung unter denselben Voraussetzungen erneuert werden.

Gerade bei so einer Entscheidung, ist es wichtig, nicht nur eine umfassende Aufklärung zu erhalten, sondern auch über alle damit zusammenhängenden rechtlichen Aspekte informiert zu werden. Die österreichischen Rechtsanwälte sind hier kompetente Partner, die die manchmal schwer zugängliche Sprache der Gesetze und Verordnungen verstehen und erklären.

Präsident Benn-Ibler freut sich über einen weiteren Schritt zu mehr Rechten für den Patienten und weist bei dieser Entscheidung auf die Wichtigkeit einer umfassenden rechtlichen Aufklärung hin.

Eine Liste aller in Österreich eingetragenen Rechtsanwälte ist unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar.

In Österreich gibt es 4900 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15

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