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Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte erweitert

Seit 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht Patienten, bestimmte Behandlungsformen abzulehnen. Vorraussetzung dafür ist eine entsprechende ärztliche und rechtliche Aufklärung. Nach Errichtung einer Patientenverfügung ist es entscheidend, dass diese im Ernstfall möglichst rasch aufgefunden werden kann. Deshalb hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ein Patientenverfügungsregister eingerichtet, das Ende August online gegangen ist. In diesem Register, das alle Krankenanstalten in Österreich kostenfrei abrufen können, können Rechtsanwälte Patientenverfügungen hinterlegen, die bei ihnen errichtet worden sind.

Ab sofort gibt es die Möglichkeit, im Register nicht nur die Tatsache der Errichtung zu dokumentieren, sondern auch eine eingescannte Abbildung der Verfügung selbst zu speichern. So wird abfragenden Krankenhäusern die Gelegenheit geboten, in den Inhalt einer Patientenverfügung Einsicht zu nehmen, womit ein möglicherweise entscheidender Zeitverlust bei der Suche nach der Verfügung vermieden werden kann. Im Falle des Fehlens der Einsichts-, Urteils- und Äußerungsfähigkeit des Patienten kann die Krankenanstalt auf diese Weise den vorher festgelegten Patientenwillen feststellen und ihre Behandlung dementsprechend danach ausrichten.

Beratung zur Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung bedarf neben einer medizinischen Beratung einer ausführlichen rechtlichen Aufklärung. Aus diesem Grund bieten Österreichs Rechtsanwälte ein vorsorgliches Beratungspaket, den „Patientenverfügungs-Check“, an. Hierbei erläutert der Rechtsanwalt, welche Punkte beim Aufsetzen einer Patientenverfügung unbedingt zu beachten sind, er hilft bei der Entscheidung, ob eine derartige Verfügung für den Ratsuchenden in Frage kommt, erklärt die Voraussetzungen für eine verbindliche Patientenverfügung und weist auf die beschränkte zeitliche Geltung und ihre jederzeitige Widerruf- und Abänderbarkeit hin.

Die Kosten für den Patientenverfügungs-Check liegen bei € 120.- (inkl. USt). Sollte die notwendige ärztliche Aufklärung bereits schriftlich vorliegen und sich daraus die abgelehnte medizinische Behandlung eindeutig ergeben, so kann die Patientenverfügung im Rahmen des Patientenverfügungs-Checks auch bereits errichtet werden.

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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