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Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte

Kommentar von Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, zum Artikel „Patientenverfügung: Ein Meilenstein mit Fehlern“ in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“.

Die österreichische Rechtsanwaltschaft verfügt bereits seit August 2006 über ein Patientenverfügungsregister, in dem über 500 verbindliche Patientenverfügungen registriert worden sind. Die Patientenanwaltschaft weiß, dass in diesem Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte auch die bei ihr errichteten Verfügungen aufgenommen werden können. Diese Möglichkeit wurde allerdings noch nicht genutzt. Es verwundert daher, dass über das Fehlen eines einheitlichen Patientenverfügungsregisters seitens der Patientenanwaltschaft geklagt wird.

Die Rechtsanwaltschaft stand von Anfang an der Patientenverfügung positiv gegenüber. Eine Errichtung der Patientenverfügung ausschließlich bei der Patientenanwaltschaft zu verlangen, greift zu kurz, da die Anzahl der im Patientenverfügungsregister der Rechtsanwaltschaft gespeicherten Patientenverfügungen ein Nachweis dafür ist, dass die Beratung durch Rechtsanwälte und Ärzte gut angenommen wird. Dass Verfügungen bis zu 600 Euro kosten können, ist für Benn-Ibler eine nicht nachvollziehbare Behauptung. „Die Errichtung einer Patientenverfügung bei einem Rechtsanwalt wird bereits um € 120 (inkl. MWst) angeboten. Der Gesetzgeber hat richtig erkannt, dass eine Patientenverfügung nur nach ärztlicher und rechtlicher Beratung verbindlich errichtet werden soll. Eine Änderung des Gesetzes wäre zum Nachteil der Sicherheit des Patienten, tatsächlich die richtige Entscheidung getroffen und eine verbindliche Verfügung erstellt zu haben."

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Bisanz, Tel. 01 /
535 12 75- 15

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