zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtsanwälte: EU-Dienstleistungs-Richtlinien dürfen Qualität und Rechtssicherheit nicht beeinträchtigen

Besorgt zeigt sich der österreichische Rechtsanwaltskammertag über die bisher durchgesickerten Informationen zur neuen EU-Dienstleistungs-Rahmenrichtlinie, die derzeit von Brüssel noch unter Verschluss gehalten wird, und der Öffentlichkeit am 3. Dezember vorstellt werden soll.

Besorgt zeigt sich der österreichische Rechtsanwalts-Präsident über die in jüngsten Presseberichten erwähnten Liberalisierungstendenzen aus Brüssel, die sich auf die Qualität der Rechtssicherheit zulasten der rechtssuchenden Bevölkerung auswirken könnten. Gerhard Benn-Ibler: "Wichtige Berufsregeln, die die Klienten schützen, laufen Gefahr aus rein wettbewerbsrechtlichen Motiven aufgebrochen zu werden".

Sollten sich die Gerüchte bestätigen, dann könnte der in Österreich ansässige Bürger in Zukunft mit Rechtsdienstleistern konfrontiert sein, deren Ausbildungsniveau und Qualität unter jenem der strengen österreichischen Berufsanforderungen liegt. Benn-Ibler: "Wir Rechtsanwälte sind zum Schutz der Klienten höchster Qualität verpflichtet, die strengen Regeln, Ausbildungs- und Zulassungsbestimmungen des Berufsstandes sind im Interesse des Klienten."

Die Rechtsanwälte, die aufgrund der freien Dienstleistungserbringung und Niederlassungsfreiheit ohnedies zu den am weitest liberalisierten Dienstleistern innerhalb Europas zählen, sehen keinen Bedarf, das bestehende liberale und gut handhabbare System abzuändern: Bereits jetzt können Anwälte aus Europa in Österreich tätig sein, wobei sie sich nicht nur an ihr Heimatrecht, sondern auch an das österreichische Recht zu halten haben. Beispielsweise ist für alle in Österreich niedergelassenen Rechtsanwälte eine Haftpflicht zum Schutz des Klienten zwingend.

"Sollte uneingeschränkt das Herkunftslandprinzip eingeführt werden, dann bedeutet das für den Konsumenten eine Gefahr der Nivellierung nach unten, solange die Regelungen in Europa nicht ein einheitliches hohes Schutzniveau, wie es in Österreich der Fall ist, gewährleisten", meint ÖRAK-Expertin und CCBE-Delegierte (Rat der Europäischen Rechtsanwaltschaften) Dr. Marcella Prunbauer und weiter: "Zu hoffen ist, dass das bestehende Prinzip des doppelten Berufsrechts aufrecht bleibt. Ein Zurückgehen unter das aktuelle Niveau wäre mit Sorge zu betrachten".

Vorerst bleibt abzuwarten, welche Regelungen der Richtlinienvorschlag enthalten wird. "Auch mit der Präsentation am 3. Dezember ist noch lange nicht der Schlussstrich gezogen, vergleichbar ist der von der Kommission präsentierte Richtlinienvorschlag etwa einem Initiativantrag im Parlament", so ÖRAK-Expertin Prunbauer, "allerdings, wenn die Kommission etwas auf den Tisch legt, dann ist es in aller Regel schwierig, eine Abweichung von der Grundstruktur zu erreichen".

In Österreich gibt es 4500 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
ÖRAK, Generalsekretär Dr. Alexander Christian, Tel. 01 / 535 12 75
PR-Agentur communications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0
Fotos elektronisch unter www.rechtsanwaelte.at

Rechtsanwalt
finden