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Rechtsanwälte für kompetente Vertretung von Opfern vor Gericht

Wien, am 19.03.2002: „Die österreichischen Rechtsanwälte stehen den Änderungen des Strafprozessreformgesetzes bezüglich des Opferschutzes im Großen und Ganzen sehr positiv gegenüber“, so Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des ÖRAK.

„Endlich wird die langjährige Forderung der Rechtsanwälte nach mehr Opferschutz in die Tat umgesetzt. Bedenklich ist jedoch, dass in der Reform auf eine Regelung bezüglich einer kompetenten rechtlichen Vertretung der Opfer verzichtet wird.“ Was im Zivilprozess selbstverständlich ist sollte bei Strafprozessen Recht sein: Es muss endlich eine Gleichstellung zwischen Opfer und Täter hinsichtlich der Vertretung vor Gericht durch Anwälte geben.

Auch für den Laien unverständlich, dem Beschuldigten einer Straftat wird zur Abwehr seines Strafanspruches immer ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt – z.B. über Verfahrenshilfe, wenn er finanziell nicht in der Lage ist sich einen eigenen Anwalt zu leisten. Dem Opfer hingegen steht zur Durchsetzung seiner Ansprüche kein Anwalt zur Verfügung. Die Folge, selbst wenn sich Opfer im Strafprozess mit ihren Ansprüchen anhängen ist der Erfolg meist mäßig und das Opfer muss nach Abschluss des Strafprozesses einen meist zeitaufwendigen Zivilprozess anstreben, um zu seinem Recht zu kommen. Die Lösung: Eine kompetente Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der bereits im Strafprozess die Forderungen des Opfers geltend machen kann. Hoffmann: „Eine Vertretung des Opfers durch Vereine vor Gericht birgt die Gefahr eines Nachteils für den Betroffenen, denn hochkomplizierte zivilrechtliche Entscheidungen sowie eine kompetente und dem Verteidiger gleichwertige Vertretung vor Gericht erfordern Erfahrung und Kompetenz. Wir fordern daher, dass im Strafprozess auf Seiten des Geschädigten ein Rechtsanwalt einzuschreiten hat!“

Weiterer Vorteil gegenüber Verbänden und Einrichtungen: Die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes. Er handelt immer im ausschließlichen Interesse seines Mandanten. Er ist keiner Organisation und keinen Außeninteressen verpflichtet und handelt politisch unabhängig. Er interessiert sich lediglich für die bestmögliche Lösung für seinen Klienten.

Die österreichischen Rechtsanwälte sind gerne bereit für Opfer von Straftaten, analog der ZPO im Strafprozess Verfahrenshilfe zu leisten. Hoffmann: „Dies ist uns seit Jahren ein Anliegen, um endlich eine dem Angeklagten gleichwertige Vertretung des Opfers vor Gericht zu erreichen.“

Wie wichtig das Thema Opferschutz ist, zeigt auch der „Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union“ vom 15. März 2001, der von den Mitgliedsstaaten bis 2004 (ein Artikel bis 2006) verpflichtend umgesetzt werden muss. Ziel ist es hierbei für das Opfer einen Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zu schaffen, der auf einem gemeinsamen Mindeststandard in der Europäischen Union basiert und auf die Bedürfnisse von Opfern gebührend Rücksicht nimmt.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75
Fax: DW 13

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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