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Rechtsanwalts-Präsident Benn-Ibler empört über Vorgangsweise der Notare in Sachen E-Government

Gerhard Benn-Ibler ist empört über die Aussagen des designierten Notariatskammer-Präsidenten Klaus Woschnak in Zusammenhang mit dem E-Government Gesetz.

Die Vorgeschichte: Im Entwurf zum E-Government Gesetz ist das von den Notaren eingeforderte elektronische Amtssiegel nicht berücksichtigt. Einer Meldung des Wirtschaftsblatts vom 21. Oktober zufolge führt die Notariatskammer ihren ausbleibenden Erfolg darauf zurück, dass "die Anwälte um ihr Geschäft fürchten und auf Böhmdorfer (selbst Anwalt) einwirken, die Reformen zu verhindern."

Gerhard Benn-Ibler, seit 2002 im Amt und stets um den konstruktiven Konsens innerhalb der Anwaltschaft und den befreundeten Berufsgruppen bemüht, ist über diese Aussagen zutiefst empört: "Diese Anschuldigungen sind völlig aus der Luft gegriffen, unstatthaft und unrichtig". Man ziele darauf ab, den Ruf der Anwaltschaft zu schädigen, und das werde er nicht zulassen. Benn-Ibler weiter: Derartige Aussagen behindern massiv die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit befreundeter Berufsstände".

Die Teilnahme am heute stattfindenden Delegiertentag der Notariatskammer hat Gerhard Benn-Ibler ostentativ abgesagt.

Es sei nicht die Schuld der Anwaltschaft, dass das Bemühen der Notare um Zusammenarbeit im Bereich E-Government mit den Justizministerium bislang ergebnislos blieb. Benn-Ibler: "Wenn das Justizministerium die Produkte des Notariats nicht annimmt, liegt das möglicherweise daran, dass sie ungeeignet sind." Außerdem führe seiner Ansicht nach eine zwingend vorgeschriebene notarielle Beglaubigung bei Vorhandensein einer sicheren elektronischen Signatur zu einer völlig unnötigen Erschwerung des Rechtsverkehrs. "Das kann nicht im Interesse der Rechtsstaatlichkeit und des Bürgers sein", so der Anwaltspräsident.

Er wies zugleich darauf hin, dass die österreichischen Rechtsanwälte im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs europaweit an der Spitze stehen. Bereits jetzt werden viele Leistungen online abgewickelt. Der Rechtsanwalt hat Einsicht in das elektronische Grund- und Firmenbuch und in das zentrale Melderegister, Mahnklagen bei Gericht kann er in der Regel im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) einbringen. Damit trägt die Anwaltschaft nachhaltig zur Beschleunigung des Rechtsverkehrs und zugleich zu einer Entbürokratisierung der Gerichte bei. Mit der Finanz wird seit geraumer Zeit über FinanzOnline kommuniziert.

In Österreich gibt es 4500 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zur absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in allen Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

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