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Rechtsanwaltschaft übernimmt Beratung bei aufgelassenen Bezirksgerichten – Schiedsgerichtsbarkeit bei den Rechtsanwaltskammern

Wien, 04.04.2001: Im Zuge der vom Bundesministerium für Justiz beabsichtigten Änderung der Gerichtsorganisation, soll es zu Schließungen von Bezirksgerichten kommen. Um an diesen Orten das bisher von den Gerichten angebotene Service der Beratung bei Amtstagen weiterhin aufrechtzuerhalten und für die Rechtsrat suchende Bevölkerung entscheidend zu verbessern, hat die Rechtsanwaltschaft sich bereit erklärt, diese Beratungsleistung für den Bürger unentgeltlich zu übernehmen. Der Vorteil, der sich für den Bürger gegenüber der bisherigen Situation ergibt, ist, daß jeder Rechtsanwalt für seinen Rat einzustehen hat und verpflichtend auch eine Haftpflichtversicherung besteht. Wie diese Rechtsberatung institutionalisiert wird, ist derzeit noch Gegenstand der Gespräche mit dem Bundesministerium für Justiz.

Beschlossen ist weiters die Schaffung von Schiedsgerichten bei den Rechtsanwaltskammern. Wie bekannt, ist die lange Dauer von Zivilverfahren bei Gericht häufig Gegenstand von Kritik. Die Schiedsgerichte bei den Rechtsanwaltskammern werden zu wesentlich rascheren und damit kostengünstigeren Erledigungen führen. Rechtsanwälte sind aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und Ausbildung bestens geeignet, Schiedsverfahren zu führen.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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