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Rechtsanwaltspräsident Dr. Gerhard Benn-Ibler: „Unabhängige Justiz ist Basis eines demokratischen Staates“

Aus gegebenem Anlass weist der Österreichische Rechtsanwaltskammertag darauf hin, dass trotz immer wieder auftretender Kritik, das Rechtssystem in Österreich sehr gut funktioniert.

In jüngster Zeit wurde aber mehrfach die Unabhängigkeit der Justiz unberechtigterweise in Zweifel gezogen. Deshalb macht die österreichische Rechtsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass sowohl eine von politischen Zurufen unbeeinflusste Justiz, als auch ein unabhängiger Rechtsanwalt als Interessenvertreter und Berater des rechtssuchenden Bürgers für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sind. Unberechtigte Pauschalvorwürfe an Richter und Staatsanwälte haben daher zu unterbleiben.

Kritik äußern die österreichischen Rechtsanwälte auch an den im Budgetentwurf vorgesehenen Einsparungen bei Dienstposten im Bereich des Bundesministeriums für Justiz. Eine gut funktionierende Justiz kann nur dann gewährleistet sein, wenn die notwendigen Mittel für Personal, sei es im Bereich der Richter, Staatsanwälte, oder aber auch beim Strafvollzug, bereitstehen.

 

In Österreich gibt es 4700 Rechtsanwälte, rund dreizehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

 

 

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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