zur Navigation, zu nützlichen Links

Resolution zur Stärkung der Beschuldigtenrechte

Die Delegierten zum Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) haben in der Vertreterversammlung am 24. Juni 2021 in Kärnten nachstehende

                                                 Resolution

gefasst:

Zur Stärkung der Beschuldigtenrechte und Sicherstellung eines fairen Verfahrens in Strafsachen richten die gewählten Vertreter aller neun Rechtsanwaltskammern Österreichs an die Bundesregierung und die Mitglieder des Nationalrats folgende

                                              Forderungen:

  • Absoluter, gewahrsamsunabhängiger Schutz der Daten jedweder Art (Korrespondenz, Kommunikation, Aufzeichnungen, gelöschte oder fragmentierte Daten etc.) von Berufsgeheimnisträgern in jeglicher Form mit umfassendem Verwendungs- und Verwertungsverbot
     
  • Sicherstellung der Gewährleistung der Verschwiegenheit im Ermittlungsverfahren -insbesondere auch durch Ausnützung aller technischen Möglichkeiten - zur Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren und zur Vermeidung medialer Vorverurteilungen zum Schutz der Wahrheitsermittlung
     
  • Reduktion der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots
     
  • Ausweitung der richterlichen Begründungsanforderungen bei Bewilligungen staatsanwaltschaftlicher Anordnungen (Abschaffung der “Stampiglienbeschlüsse“)
     
  • Absolutes Beweisverwertungsverbot bei rechtskräftig festgestellter Rechtswidrigkeit einer Ermittlungsmaßnahme im konkreten Strafverfahren und in anderen Verfahren sowie zwingende Vernichtung sämtlicher solcherart erlangter Ermittlungsergebnisse und Verbot jeglicher Auswertung von Kopien
     
  • Schutz der Beschuldigtenrechte durch verpflichtende Videoaufnahmen von Vernehmungen in Ermittlungsverfahren bei unvertretenen Verdächtigten und Beschuldigten, bei Angeklagten in Hauptverhandlungen sowie bei Übersetzungsleistungen
     
  • Verpflichtende Beiziehung einer Rechtsanwältin bzw eines Rechtsanwalts bei jeder kontradiktorischen Vernehmung bei sonstiger Nichtigkeit
     
  • Voller Kostenersatz bei Freisprüchen in Strafverfahren und Einstellungen in Ermittlungsverfahren
     
  • Effektuierung der Bestimmung des § 108a StPO (Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens)  
     
  • Reform des Haupt- und Rechtsmittelverfahrens, insbesondere des Schöffen- und Geschworenenverfahrens
     

Die Vertreter aller neun Rechtsanwaltskammern Österreichs rufen die politischen Entscheidungsträger der Republik Österreich dazu auf, die Rechte von Beschuldigten in oben genannten Bereichen bestmöglich zu schützen und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung eines fairen Verfahrens schnellstmöglich umzusetzen.

        ÖSTERREICHISCHER RECHTSANWALTSKAMMERTAG

                                   Dr. Rupert Wolff
                                         Präsident



Die Resolution können Sie HIER als Dokument abrufen.

 

Rechtsanwalt
finden