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Scheidung: Rechtsanwälte fordern mehr Schutz für Kinder

Jährlich bringen Ehescheidungen in Österreich knapp 16.000 Scheidungswaisen hervor. Mehr als drei Viertel davon haben das 14. Lebensjahr, das ihnen eine gesetzliche Entscheidungsfreiheit einräumt, noch nicht erreicht und werden dabei allzu oft zum Spielball der streitenden Eltern. Um Trennungen kindgerechter zu gestalten, fordern die Rechtsanwälte mehr Aufklärung, setzen auf Prävention und plädieren für außergerichtliche Verfahren.

Nach dem aufsehenerregenden medienaufsehenden Fall im Salzburger Obsorgestreit "Christian" wird schon wieder ein Anlassfall in Vorarlberg gemeldet, diesmal geht es um ein türkisches Mädchen. Für Waltraute Steger, Vizepräsidentin der österreichischen Anwaltschaft, erneut ein Grund, die Rechte der Kinder mit aller Vehemenz einzufordern.

"Kinder haben vor Gesetz viele Rechte. Sie haben das Recht auf beide Eltern und sie haben das Recht, dass auf ihre Bedürfnisse Rücksicht genommen wird. Auch im Fall einer Scheidung!" so Dr. Waltraute Steger, "Eltern muss bewusst werden, dass sie sich vom Partner, nicht aber vom Kind scheiden lassen."

Elternpaare, die sich in kritischen Beziehungen befinden, sollten sich nicht scheuen, schon frühzeitig externe rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, die darauf abzielt, dass die Trennung der Eltern so kindgerecht wie möglich erfolgt. Steger: "Eskalationen, die zu lebenslangen Traumata führen, müssen unter allen Umständen vermieden werden."

Wenn eine Trennung unvermeidlich wird, sind die Verfahren meist derart emotional besetzt, dass die Bedürfnisse der Kinder auf der Strecke bleiben. Steger: "Wir begrüßen daher den Vorschlag des Justizministeriums, dass eine der Scheidung vorausgehende Beratung in Hinblick auf die Folgbetreffen einer Trennung, insbesondere aber auf das Schicksal der Kinder verpflichtend ist und sind bereit, einen wesentlichen Beitrag zu leisten."

Im Fall einer Trennung plädieren die Rechtsanwälte für außergerichtliche Verfahren, wie etwa die Mediation, insbesondere im Zusammenhang mitmit Obsorgeverfahren und Besuchsrecht. Steger: "Das ist besonders wertvoll, da in der Mediation auf die psychischen Bedürfnisse des Kindes eingegangen wird und somit bleibende psychische Schäden eingedämmt werden können. Mediation kann im Rahmen des Familienlastenausgleichsfonds zu ermäßigten Sätzen in Anspruch genommen werden."

Welche kinderschonenden Maßnahmen im Fall eines Obsorgestreites gesetzt werden können, hat eine Expertengruppe auf Initiative des Justizministeriums erarbeitet, die Ergebnisse wurde vor kurzem von Bundesministerin Miklautsch vorgestellt. Waltraute Steger hält das Tandem-Modell für besonders geeignet: "Je nach Bedürfnis des Kindes wechseln Rechtsanwalt bzw. Therapeut einander ab. Auch der "anwaltliche Beistand" scheint ein sinnvolles Modell, hier bekommt das Kind vom Richter einen eigenen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt." Anfang Oktober werden die diversen Modelle im Rahmen , einer Expertentagung in Salzburg weiter diskutiert. präsentiert

Zwtl.: Anlaufstelle in Scheidungsfragen:

Die österreichischen Rechtsanwaltskammern bieten in jedem Bundesland eine erste anwaltliche Beratung, oder auch eine Erstberatung zum Thema Mediation kostenlos an. Allerdings ist das Prozedere in jedem Bundesland unterschiedlich, einen schnellen Überblick verschafft die Homepage www.rechtsanwaelte.at

Rückfragehinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Christa Salchner
Tel.: 01 / 535 12 75- 15

PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker
Tel.: 01/ 315 14 11-0

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