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Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Vor Kurzem wurde das Begutachtungsverfahren für das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 eingeleitet. Darin vorgesehen sind Änderungen wie beispielsweise die Erhöhung der Wertgrenzen, die Einführung einer Definition der groben Fahrlässigkeit, die Ersetzung der Bezeichnung der „Gewerbsmäßigkeit“ durch die der „Berufsmäßigkeit“ sowie die Erweiterung des Tatbestandes der sexuellen Belästigung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Entwurf, welchen Sie hier finden.

Die Begutachtungsfrist endet am 24.04.2015. Von Seiten des ÖRAK wird eine Stellungnahme erfolgen.

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