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Universitätsrechts-Änderungsgesetz: Rechtsanwälte warnen vor drohender Bürokratisierung als Hemmschuh für Lehre und Forschung

Benn-Ibler: „Die bloße Neuschaffung von Gremien löst gerade im so wichtigen Bereich der Universitäten keine dahinter stehenden Probleme!“

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) stellt dem vorgelegten Entwurf (Universitätsrechtsänderungsgesetz 2008) in seiner von Univ. Prof. Dr. Michael Enzinger vorbereiteten Stellungnahme kein positives Zeugnis aus. Im Mittelpunkt der Kritik stehen jene Regelungen, mit denen neue Gremien geschaffen und somit die Grundsteine weiterer Kompetenzverflechtungen gelegt werden sollen. „Klare Strukturen statt Bürokratisierung“, fordert ÖRAK-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler, der vor negativen Effekten auf Lehre und Forschung warnt.

Gegen die Einrichtung einer Findungskommission bestehen erhebliche Bedenken, die sich bei einem Blick auf ihre Zusammensetzung erhärten. „Der bisher mit der Erstattung eines Dreiervorschlags zur Wahl des Rektors beauftragte Senat würde durch die Einrichtung einer zusätzlichen Kommission grundlos erheblich geschwächt werden“, so Benn-Ibler. „Darüber hinaus halte ich es in hohem Maße für bedenklich, dass durch das Veto eines einzigen Kommissionsmitglieds das Vorschlagsrecht des Senats praktisch ausgeschaltet werden kann“, ergänzt Benn-Ibler.

Außerdem erregt auch die Schaffung einer so genannten Studierendenanwaltschaft das Missfallen der Rechtsanwälte. „Die Modeerscheinung, Anwaltschaften für die verschiedensten Interessengruppierungen zu schaffen, lehnen wir strikt ab. Die Begrifflichkeit eines Anwalts ist in der Bevölkerung untrennbar mit dem Berufsbild des Rechtsanwaltes verknüpft. Eine inflationäre Verwendung konfrontiert einen Eckpfeiler des Rechtsstaates - die echte rechtsanwaltliche Tätigkeit - mit Irritationen und Vertrauensverlust der Bürger. Der „Studierendenanwalt“ ist ein Begriff, der in sachlicher Hinsicht irreführend und abzulehnen ist“, so Benn-Ibler. Darüber hinaus sei auch nicht erkennbar, welchen zusätzlichen Nutzen die Schaffung einer solchen Stelle haben soll, ist doch bereits die Österreichische Hochschülerschaft kraft Gesetzes zur Wahrnehmung der Interessen aller Studierenden berufen.

Auch hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung juristischer Ausbildungserfordernisse fordert der ÖRAK-Präsident Nachbesserungen. „Die Mindesterfordernisse zur Erlangung der Zulassung zu juristischen Kernberufen wurden bereits in der Rechtsanwaltsordnung und anderen Berufsgesetzen festgelegt“, so Benn- Ibler, „um einem Qualitätsverlust der Ausbildung vorzubeugen, fordern wir eine solche Festlegung, ähnlich wie bei anderen Berufen, auch im Universitätsorganisationsgesetz.“

Im Detail betrachtet finden sich zudem zahlreiche andere, offenbar nur vordergründig durchdachte Passagen, so etwa die unbeantwortete Frage wie mit einem möglichen Konkursfall einer Universität umgegangen würde, oder das verfassungsrechtlich bedenklich scheinende Haftungskonzept. Erstaunen seitens der Rechtsanwaltschaft löst auch die Einführung des Begriffs „entsprechend qualifizierte Person“ für die Position eines Universitätsprofessors aus. „Diese neu gewählte Definition würde auch wissenschaftliche Mitarbeiter ohne Habilitation umfassen, was nicht im Sinne des Verfassers sein kann“, kritisiert Benn-Ibler.

„Im Mittelpunkt der Bemühungen sollte das Ziel einer qualitativ hochwertigen Universitätsausbildung stehen“, so Benn-Ibler, der auf die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung dieser Zielsetzung verweist. „Nicht nur die bestmögliche Ausbildung der Juristen, sondern aller Studierenden, ist ein zentrales Anliegen der österreichischen Rechtsanwaltschaft“, ergänzt der ÖRAK-Präsident. Die Rechtsanwaltschaft zweifelt daran, dass der vorgelegte Entwurf der Erreichung dieses Ziels dienlich ist.

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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