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Zentrales Melderegister: Umstellung sorgt für Unmut bei Rechtsanwälten

Eine Umstellung im Zentralen Melderegister, die jetzt auf Druck der Konsumentenschützer durchgesetzt wird, ist laut Rechtsanwalts-Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler ein Schuss ins eigene Knie. Denn statt rechtsuchende Bürger durch schnellen Service bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, schafft sie neue Hürden.

Der Präsident der österreichischen Rechtsanwälte, Dr. Gerhard Benn-Ibler: "Das zentrale Melderegister ist für Rechtsanwälte ein wichtiges Hilfsmittel, insbesondere wenn es um die Eintreibung offener Forderungen ihrer Klienten geht. Das ist im Sinne der Konsumenten! Auch ist jede Abfrage separat zu begründen, womit ein Datenmissbrauch verhindert wird."

Zum Großteil wird die online-Abfrage, die nur mit Zugangsberechtigung möglich ist, von den Advokaten genutzt, um die Adresse des säumigen Schuldners herauszufinden. Reichte bislang neben der Angabe des Grundes die Eingabe von Nachname, Vorname und eines weiteren Kriteriums, etwa der Staatsbürgerschaft, wird jetzt das Geburtsdatum als weiteres Eingabekriterium für den Rechtsanwalt verpflichtend. Erst dann bekommt er Einblick in das Zentrale Melderegister, das online folgende Daten anzeigt: Name, Ort, Adresse und Geburtsdatum.

Benn-Ibler: "Gerechtfertigte Ansprüche können aufgrund der zwingend vorgesehenen Angabe des Geburtsdatums nur mehr schwer einbringlich gemacht werden". Bleibt also nichts anderes übrig als langwierige Recherchearbeit in Kauf zu nehmen, was mit Zeitverlust und Kosten verbunden ist. Umso mehr bedauert Benn-Ibler den Vorstoß der Datenschützer: "Als Rechtsanwälte sind wir zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen werden dementsprechend mit größter Sorgfalt und nur für die gegenständliche Sache verwendet".

Rückfragehinweis:
S. Pöhacker, comm:unications, Agentur für Text, PR & Events
Tel. 01/ 315 14 11-0
Fotos elektronisch unter www.rechtsanwaelte.at

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