zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

A-Blatt (Grundbuch)

zurück
 

Das A-Blatt ist jener Teil des Grundbuches, der als „Gutsbestandsblatt“ bezeichnet wird. Darin finden sich die zu einer „Einlagezahl“ gehörenden Grundstücke und damit allenfalls verbundene Rechte.

Rechtsanwalt
finden