Rechtswörterbuch
Das A-Blatt ist jener Teil des Grundbuches, der als „Gutsbestandsblatt“ bezeichnet wird. Darin finden sich die zu einer „Einlagezahl“ gehörenden Grundstücke und damit allenfalls verbundene Rechte.
Das A-Blatt ist jener Teil des Grundbuches, der als „Gutsbestandsblatt“ bezeichnet wird. Darin finden sich die zu einer „Einlagezahl“ gehörenden Grundstücke und damit allenfalls verbundene Rechte.