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Rechtswörterbuch

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Adoption

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Unter Adoption versteht man die Annahme einer Person als Kind. Sie stellt ein der Eheverwandtschaft entsprechendes Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und seinen Nachkommen sowie dem Wahlkind und dessen im Zeitpunkt der Annahme minderjähriger Kindern her.

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