Rechtswörterbuch
Alternative Dispute Resolution (ADR) bezeichnet zum staatlichen Gerichtsverfahren alternative Streitbeilegungsmethoden. Am häufigsten werden diese umschrieben als strukturierte Streitbeilegungsmethoden, bei welchen mit Hilfe einer dritten Person (Mediator, Schiedsrichter) ein Ergebnis gefunden wird, wobei dieses aber nicht rechtlich bindend sein muss.