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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Amnestie

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Vollständiger oder zu Teilen erfolgter staatlicher Gnadenakt. Weder das Urteil noch die Schuld des Straftäters werden dadurch beseitigt. Im Gegensatz zur Begnadigung wirkt die Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Tätergruppen.

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