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Rechtswörterbuch

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Amtsgeheimnis

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Geheimhaltungspflicht, der Amtsträger aber auch Personen, denen nur im Einzelfall ein Amt übertragen wird, unterliegen. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses kann disziplinarrechtliche, arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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