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Rechtswörterbuch

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Amtshaftung

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Haftung des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie sonstiger Körperschaften öffentlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben.

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