Rechtswörterbuch
Im Prozess bedeutet dies die einseitige prozessuale Erklärung des Beklagten, dass die vom Kläger aufgestellte Rechtsfolgebehauptung (ganz oder teilweise) zu Recht besteht.
Im Prozess bedeutet dies die einseitige prozessuale Erklärung des Beklagten, dass die vom Kläger aufgestellte Rechtsfolgebehauptung (ganz oder teilweise) zu Recht besteht.