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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Anwendbarkeit von Richtlinien
(-unmittelbare)

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Richtlinien können nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nach Ablauf ihrer Umsetzungsfrist ausnahmsweise unmittelbar anwendbar sein, wenn ihr Inhalt klar und hinreichend genau formuliert ist und sich unmittelbare Rechte für den Einzelnen aus ihr ableiten lassen.

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