Rechtswörterbuch
Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht wird im Falle einer Normkollision mit nationalem Recht vorrangig angewendet. Die entsprechende nationale Regelung bleibt dabei lediglich unangewendet, tritt jedoch nicht außer Kraft.
Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht wird im Falle einer Normkollision mit nationalem Recht vorrangig angewendet. Die entsprechende nationale Regelung bleibt dabei lediglich unangewendet, tritt jedoch nicht außer Kraft.