Rechtswörterbuch
Als Beweismittel in Zivil- wie auch Strafverfahren kann sich der Augenschein auf Personen, Gegenstände und Örtlichkeiten beziehen. Dazu gehören vor allem die Besichtigung des Tatorts (Lokalaugenschein).
Als Beweismittel in Zivil- wie auch Strafverfahren kann sich der Augenschein auf Personen, Gegenstände und Örtlichkeiten beziehen. Dazu gehören vor allem die Besichtigung des Tatorts (Lokalaugenschein).