Rechtswörterbuch
Der Zeuge hat bei Vorliegen bestimmter Aussageverweigerungsgründe das Recht die Beantwortung einer Frage zu verweigern. Diese in den Verfahrensrechten genau festgelegten Umstände sollen dem Zeugen neben persönlichen Nachteilen in erster Linie Gewissenskonflikte ersparen, in die ihn die Aussage vor allem wegen familiärer Beziehungen und beruflicher Verpflichtungen brächte.