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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Außerstreitverfahren

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Eigene Verfahrensart, in der andere als streitige Rechtssachen (ursprünglicher Kernbereich waren etwa Verlassenschaftsverfahren, Vormundschafts- und Kuratelangelegenheiten, Adoption etc) und etliche aus unterschiedlichen Motiven gesetzlich zugewiesene Materien abgehandelt werden.

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