Rechtswörterbuch
Unter gewissen Voraussetzungen kann die in einem Strafverfahren verhängte Freiheitsstrafe oder Geldstrafe unter Bestimmung einer Probezeit (Strafrecht) nachgesehen werden. Kommt es während der Probezeit zu keiner weiteren Verurteilung, so wird die Strafe nach Ablauf der Probezeit endgültig nachgesehen.