Rechtswörterbuch
Auch Großeltern steht ein Besuchsrecht Ihrer Enkelkinder zu. Durch die Besuche darf jedoch weder die Ehe oder das Familienleben der Eltern, noch deren Beziehung zum eigenen Kind gestört werden.
Auch Großeltern steht ein Besuchsrecht Ihrer Enkelkinder zu. Durch die Besuche darf jedoch weder die Ehe oder das Familienleben der Eltern, noch deren Beziehung zum eigenen Kind gestört werden.