Rechtswörterbuch
Befindet sich ein Schuldner schuldhaft in Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten.
Befindet sich ein Schuldner schuldhaft in Verzug, hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten.