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Rechtswörterbuch

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Beweiswürdigung

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Zentraler Grundsatz im Zivil- wie auch Strafverfahren ist der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Über die Würdigung der Beweise und die Frage, ob Tatsachen nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme als erwiesen anzunehmen sind, entscheidet das Gericht nach freier Überzeugung. Hierbei hat jedoch nicht das individuelle Gefühl zu entscheiden, sondern der Richter hat die Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen, aufgrund seiner Lebenserfahrung und Menschenkenntnis vorzunehmen.

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