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Rechtswörterbuch

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Bundesfinanzgericht

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Seit 1.1.2014 gibt es ein Bundesfinanzgericht. Das Bundesfinanzgericht ersetzt den Unabhängigen Finanzsenat (UFS). Es ist zuständig für Angelegenheiten, die unmittelbar von den Abgaben- oder Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden. Insbesondere in Abgabenangelegenheiten des Bundes (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden), in Angelegenheiten des Finanzstrafrechts und in sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheiten.

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