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Rechtswörterbuch

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Bundesverwaltungsgericht

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Seit 1.1.2014 gibt es ein Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung (link) sein. Die einzige Ausnahme ist der Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzgerichts.

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