Rechtswörterbuch
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip entspringt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und besagt, dass Waren, die in einem Mitgliedstaat vorschriftsmäßig hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten vertrieben werden dürfen, sofern dem nicht Gründe des öffentlichen Interesses, zB des Gesundheits- oder Verbraucherschutzes, entgegenstehen.