Rechtswörterbuch
Lateinisch für "Bestimmung der gleich bleibenden Umstände" und wird auch "Umstandsklausel" genannt. Durch diese Klausel ist es möglich, einen Vertrag zu ändern, wenn sich entscheidende Umstände ändern und diese Umstände die Grundlage des Geschäftes waren. Zu beachten ist, dass dieser Rechtsgrundsatz nicht allgemein gilt. Eine Ausnahme gilt für Unterhaltsvereinbarungen, die regelmäßig unter der clausula rebus sic stantibus abgeschlossen werden. Auch beim Vorvertrag wird der Wegfall der Geschäftsgrundlage auf diesem Weg berücksichtigt.