Rechtswörterbuch
Im Zivilrecht spricht man davon bei einer entgegengesetzten Handlung bzw einem Rechtsgeschäft, das die Wirkung eines früheren Rechtsgeschäft wieder aufheben soll.
Im Zivilrecht spricht man davon bei einer entgegengesetzten Handlung bzw einem Rechtsgeschäft, das die Wirkung eines früheren Rechtsgeschäft wieder aufheben soll.