Rechtswörterbuch
Diese Art der Schadenersatzpflicht ergibt sich aus der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten und umfasst den sog Vertrauensschaden (negatives Interesse), der durch die Enttäuschung des Vertrauens auf die Gültigkeit der Erklärung des Geschäftpartners erlitten wurde.