Rechtswörterbuch
Leichteste Form der Fahrlässigkeit im Sinne einer entschuldbaren Fehlleistung, die die Haftung eines Arbeitnehmers für verursachte Schäden ausschließt.
Leichteste Form der Fahrlässigkeit im Sinne einer entschuldbaren Fehlleistung, die die Haftung eines Arbeitnehmers für verursachte Schäden ausschließt.