Rechtswörterbuch
Der Deckungsrücklass ist die Sicherstellung ("Vadium") gegen Überzahlung bei Abschlagszahlung (idR 7 bis 10%) bei Bauvorhaben.
Der Deckungsrücklass ist die Sicherstellung ("Vadium") gegen Überzahlung bei Abschlagszahlung (idR 7 bis 10%) bei Bauvorhaben.