Rechtswörterbuch
Die Dienstleitungsverkehrsfreiheit gehört zu den Grundfreiheiten der Europäische Union (EU) und ermöglicht die freie, grenzüberschreitende (vorübergehende) Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt ohne im anderen Mitgliedstaat über eine Niederlassung verfügen zu müssen.