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Rechtswörterbuch

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Dienstwohnung

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Der Dienstgeber stellt dem Dienstnehmer eine Wohnung zur Verfügung. Mit der Beendigung des Dienstverhältnisses erlischt auch das Recht auf die Dienstwohnung ohne mietrechtlichen Kündigungsschutz. Die Vereinbarung unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz.

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