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Rechtswörterbuch

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Drittstaatsangehöriger

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Staatsbürger eines Drittstaates, die weder EU- oder EWR-Bürger, noch Schweizer sind. Der Begriff dient der Abgrenzung zum Begriff EU-Ausländer (EU-Bürger als Ausländer in einem EU-Mitglieds- oder assoziierten Staat). Neben allgemeinen Aspekten der gemeinsamen Politik (Reise-, Berufsfreiheit, usw) ist der Begriff insbesondere in der Visum- und Asylpolitik (nach dem Schengener Abkommen) von Bedeutung.

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