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Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Ehe

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Juristisch gesehen ist die Ehe ein Vertrag. Zwei Personen verschiedenen Geschlechts gehen eine gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft ein mit Zweck Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten.

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