zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Ehepakt

zurück
 

Vertrag über eine von der gesetzlich vorgesehenen Gütertrennung abweichende Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Für solche Verträge besteht Notariatsaktpflicht; sie können jedoch auch von Rechtsanwälten ausgearbeitet werden.

Rechtsanwalt
finden